Zuschauerregelung für Heimspiel gegen Bayern München II

Zuschauer einzeln 300Der FC Memmingen empfängt im Regionalliga-Heimspiel am  Dienstag, 3. August, um 19.30 Uhr den FC Bayern München II. Der Besuch ist aufgrund behördlicher Vorgaben nur unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen und Hinweise möglich. Die Begegnung ist bereits mit maximal 625 möglichen Zuschauern "ausverkauft".

Das betrifft alle Zuschauer:

  • Arena-Öffnung ist um 18.30 Uhr, Anpfiff ist um 19.30 Uhr. Es gibt keine Abendkasse und auch keine Vorverkauf. Ohne gültige Eintrittskarte, Arbeitskarte/Arbeitsauftrag oder Akkreditierung ist der Zutritt nicht möglich. 
  • Auf dem gesamten Stadiongelände besteht FFP2-Maskenpflicht, d.h. auch bereits ab den Eingängen, in allen Anstehbereichen, vor den Kiosken, auf allen Wegen und Gängen sowie Toiletten. Lediglich am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
  • Nachdem laut Stadt Memmingen aus dem vergangenen Heimspiel Anzeigen und Fotos wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht vorliegen und dies künftig gegen den Verein mit Bußgeldern geahndet wird, wird die Maskenpflicht streng überwacht. Besucher, die dagegen verstoßen, müssen vom Ordnungspersonal aus der Arena verwiesen werden. 
  • Auch Besucher aus Baden-Württemberg müssen die FFP2-Maskenpflicht in Bayern beachten. Eine medizinische Maske ist für Besucher nicht ausreichend.
  • Wegen der Kontaktdatenerfassung und Platzvergabe werden die Zuschauer gebeten, rechtzeitig zu kommen; das Spiel wird pünktlich angepfiffen. Wir bitten um einen respektvollen Umgang mit unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern, die ihr Bestes geben und den erhöhten Aufwand, der nicht in der Verantwortung unseres Vereins steht, so gut wie möglich zur Zufriedenheit unserer Fans umsetzen. 
  • Es gelten keine Freikarten, dies betrifft leider auch unsere Nachwuchsfußballer und FCM-Funktionsträger, die während die Spiels keine Aufgaben in der Arena haben.
  • Eine begrenzte Zahl an Schiedsrichterkarten ist im FCM-Geschäftszimmer (UG FCM-ClubHaus) ab 18.30 Uhr gegen Vorlage eines gültigen SR-Ausweises erhältlich (solange der Vorrat reicht, kein garantierter Anspruch).

Kontaktnachverfolgung:

Die Erfassung der Besucher erfolgt durch die Luca-App, alternativ durch ein Kontaktformular, das möglichst im Vorfeld ausgedruckt und ausfüllt mitgebracht werden sollte bzw. ggfs. personalisierte Eintrittskarten. Es muss derzeit KEIN negativer Test oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.

Stehplätze:

  • Es sind lediglich 200 Stehplätze zugelassen. 
  • Am Stehplatz sind die geltenden Abstandsregeln einzuhalten und es besteht während des gesamtes Spiels FFP2-Maskenplicht.

Sitzplätze/Tribüne:

  • Die Tribüne ist ausschließlich Inhabern von Saisonkarten vorbehalten, denen wir einen gesicherten Besuch des Spiels zusichern. Es gibt keinen Verkauf von Sitzplatz-Tageskarten.
  • Die Sitzplätze werden am Tribüneneingang in der Reihenfolge des Eintreffens unter Berücksichtigung der Abstandsregeln vergeben und müssen zwingend eingenommen werden. Die angestammten Sitzplätze können nicht besetzt werden, das Stehen in der Tribüne ist nicht erlaubt. VIP-Gäste nutzen bitte den Tribünen-Haupteingang; Dauerkartenbesitzer werden über den Tribünen-Südeingang eingelassen.
  • Der FC Memmingen bittet Zuschauer, die gemeinsam das Spiel besuchen und zusammensitzen möchten, sich bereits vor dem „Einchecken“ zusammenzufinden. Möglich sind Gruppen bis zu 10 Personen. Bitte planen Sie auch hier ausreichend Zeit im Vorfeld ein.
  • Sollten zu viele Einzelplätze belegt werden, reicht die Tribünenkapazität wegen der Abstandsregeln nicht für alle Saisonkarten-Inhaber aus. Für diesen Fall haben wir einen Puffer von einigen Stehplätzen im Außenbereich zurückbehalten, so dass zumindest in jedem Fall der Besuch des Spieles garantiert werden kann – im Außenbereich dann allerdings ohne Sitzplatz-/VIP-Anspruch.

VIP

  • Die Platzvergabe erfolgt wie oben unter „Sitzplätze/Tribüne“ beschrieben
  • Der VIP-Raum muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
  • VIP-Gäste werden gegen Vorlage Ihrer Karte bzw. mit einem Bändchen ausgestattet am Tribünen-Kiosk mit dem vorhandenen Gastro-Angebot kostenfrei versorgt

Wir bitten die behördlichen Bestimmungen, die nicht in der Verantwortung des FC Memmingen liegen, verbindlich einzuhalten. Zuschauer, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen von uns aus dem Stadion verwiesen werden. Bei Verstößen droht auch dem Verein ein Bußgeld bis zur 25.000 Euro.

 

Allgemeine Hygieneregeln

Es gelten jeweils die Inzidenzabhängigen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bitte informieren Sie sich entsprechend unter www.memmingen.de oder unter diesem LINK

Auf dem gesamten Stadiongelände gilt FFP-Maskenpflicht, lediglich am Sitzplatz und am Platz der FCM-Gäststätte/Terasse/Biergarten darf sie abgenommen werden. Die Abstands-/Kontaktregeln sind entsprechend einzuhalten.

Verdachts- und bestätigte Covid-19-Fälle

Ein Besuch des Fußballspiels als Zuschauer ist nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich.

Personen mit verdächtigen Symptomen dürfen die Sportstätte gar nicht betreten bzw. müssen diese umgehend verlassen. Solche Symptome sind

Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen - Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Liegen diese Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt des Zuschauers vor, wird der Verzicht auf den Besuch des Fußballspiels dringend empfohlen.

Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Ein Besuch des Fußballspiels ist nicht möglich.

Datenschutzinformation

Nachfolgend die Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sowie Hinweise zum Datenschutz:Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: FC Memmingen 1907 e.V., Bodenseestr. 44, 87700 Memmingen

Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?

Folgende Daten werden erhoben: Vor- und Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Datum des Besuchs sowie ggfs. Platzeinteilung.A

Auf welche Rechtsgrundlage und für welche Zwecke werden diese Daten erhoben?

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Datenverarbeitung zulässig, sofern sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Das im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassene Rahmenhygienekonzept Sport regelt in Ziffer 3 lit. c) und Ziffer 4 lit. a), dass die Daten der anwesenden Personen erhoben werden müssen, um so eine Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können. Diese Kontakterhebung dient dazu, mögliche Infektionsketten ermitteln und so das Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 eindämmen zu können. Zu diesem Zweck werden, sofern erforderlich, die verarbeiteten Daten an die zuständige Gesundheitsbehörde übermittelt.

Empfänger der personenbezogenen Daten sowie Offenlegung gegenüber Dritten

Die von Ihnen verarbeiteten Daten, werden vom FC Memmingen intern lediglich von den für die Durchführung und Organisation des Spiels beauftragten Personen verarbeitet. Die Daten werden so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.

Eine Offenlegung gegenüber Dritten erfolgt nur, sofern eine behördliche Aufforderung erfolgt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Übermittelung dieser Informationen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden, etwa weil eine andere Person, welche positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, sich zur selben Zeit auf der Sportanlage befunden hat wie Sie und die Möglichkeit eines Kontakts besteht.

Wann werden die Daten gelöscht?

Die Daten werden einen Monat aufbewahrt und danach sicher und datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet.

Welche Rechte haben Sie?

Im Rahmen der Verarbeitung stehen Ihnen nach der DSGVO einige Rechte zu, insbesondere ein Recht auf Auskunft bezüglich der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung der Daten (unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO; und Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit diese zur Wahrung der berechtigten Interessen erfolgt (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Dies ist das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; Telefon: 0981 180093-0; Telefax 0981 180093-800; https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html.

 

Foto (C) Siegfried Rebhan

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