2G-Plus: Zuschauer-Regelung für FCM-Testspiele

Illertissen LP H 01 Zuschauer 300Für die Test-Heimspiele des FC Memmingen am kommenden Wochenende gilt sowohl für den Herren- als auch Jugendbereich folgende Zuschauerregelung: Es werden bei allen Spielen Zuschauer nach der 2G-Plus-Regel zugelassen. Zutritt erhält also nur, wer geimpft oder genesen ist und über einen tagesaktuellen negativen Coronatest verfügt. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich, wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, also geboostert ist. 

Beim Testspiel der Regionalliga-Mannschaft am Samstag (13 Uhr) gegen den Bayernligisten TSV Schwaben Augsburg öffnet die Kasse/Kontrolle um 12.15 Uhr. Der Eintritt beträgt 3,00 €. Bei der U21-Mannschaft, die um 11 Uhr gegen den SC Türkgücü Ulm antritt, wird kein Eintritt erhoben. Einlass und Kontrolle erfolgt hier ab 10.30 Uhr. Bei den anstehenden Jugendspielen werden Eltern und weitere Besucher entsprechend den Vorgaben ebenfalls entsprechend kontrolliert. Dies teilt der 3. FCM-Vorsitzende und Sicherheitsbeauftragte Thomas Reichart mit.
 
Der FC Memmingen bittet um Verständnis und Einhaltung der Vorschriften, damit Besucher auch bei Testspielen eingelassen werden können. Wir weisen darauf hin, dass diese Verordnungen vom Gesetzgeber und nicht vom Verein kommen, aber von diesem zwingend überwacht werden müssen. 
 
Nach der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten seit 9. Februar bis voraussichtlich 23. Februar für Amateursport-Veranstaltungen folgende Vorschriften für die Zuschauer:
 
- 50 Prozent der Zuschauerkapazität sind zugelassen (in der Arena damit 2.499); für die Stadion-Nebenplätze ist die Zuschauerkapazität nicht definiert; wobei es hier ohnehin nur geringe Besucherzahlen gibt
- es gilt für alle Zuschauer die 2G-Plus Regel (zweifach geimpft oder genesen mit 3-Monats-Frist sowie zusätzlich tagesaktuell getestet oder alternativ geboostert) - dies muss vom Verein zwingend kontrolliert werden 
- es gilt für alle Zuschauer auf dem Sportgelände dauerhaft FFP2-Maskenpflicht; auch am Platz darf die Maske nicht abgenommen werden, der Verein ist verpflichtet, dass dies eingehalten wird
- die Abstandspflicht wird zum Abstandsgebot, d.h. 1,5 Meter zwischen haushaltsfremden Personen sollten eingehalten werden, sind aber nicht zwingend
- Stehplätze sind wieder zugelassen
- Über 1.000 Zuschauer gilt außerdem: Verbot von Alkoholausschank, personalisierte Karten und Kontaktdatenerfassung der Zuschauer 
 
- ClubHaus/FCM-Gaststätte: Zutritt mit 2G, FFP2-Maske darf am Platz abgenommen werden, reguläre Öffnungszeiten ohne verkürzte Sperrstunde
 
 
Archivfoto (C) Olaf Schulze
 
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