Bei Sportveranstaltungen in Bayern ist nach einem Beschluss der bayerischen Staatsregierung künftig eine Auslastung von 50 Prozent der Zuschauerkapazität erlaubt (bis maximal 15.000 Besucher). Auch Stehplätze sind wieder zugelassen, was für den Amateursport wichtig ist. Allerdings gilt für alle Besucher weiterhin die 2G-Plus-Regel - insgesamt bleibt der anhaltende Verordnungswust aber schwer durchschaubar.
Auch bei genauem Studium der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - mit all den vielen Quer- und Rückverweisen innerhalb der Paragraphen, bleibt es für Otto-Normal-Bürger schwierig und schwer durchschaubar, was für einzelne Lebensbereiche und in unserem Fall einfach nur für die Ausrichtung von Fußballspielen gilt. Nach unserer Auffassung gilt für Sportveranstaltungen im Freien derzeit Folgendes:
- 50 Prozent der Zuschauerkapazität sind zugelassen (in der Arena damit 2.499); für die Stadion-Nebenplätze ist die Zuschauerkapazität nicht definiiert; wobei es hier ohnehin nur geringe Besucherzahlen gibt
- es gilt für alle Zuschauer die 2G-Plus Regel (zweifach geimpft oder genesen mit 3-Monats-Frist sowie zusätzlich tagesaktuell getestet oder alternativ geboostert) - dies muss vom Verein zwingend kontrolliert werden
- es gilt für alle Zuschauer auf dem Sportgelände dauerhaft FFP2-Maskenpflicht; auch am Platz darf die Maske nicht abgenommen werden, der Verein ist verpflichtet, dass dies eingehalten wird
- die Abstandspflicht wird zum Abstandsgebot, d.h. 1,5 Meter zwischen haushaltsfremden Personen sollten eingehalten werden, sind aber nicht zwingend
- Stehplätze sind wieder zugelassen
- Über 1.000 Zuschauer gilt außerdem: Verbot von Alkoholausschank, personalisierte Karten und Kontaktdatenerfassung der Zuschauer
- ClubHaus/FCM-Gaststätte: Zutritt mit 2G, FFP2-Maske darf am Platz abgenommen werden, reguläre Öffnungszeiten ohne verkürzte Sperrstunde
Der FC Memmingen versucht weitere Klarheit zu bekommen und wird demnächst bekanntgeben, ob und wie die Regelungen im Stadion aktuell gehandhabt werden können, sprich Zuschauer auch in Testspielen möglich sind. Aktuell läuft noch die Vorbereitung mit Testspielen im Herren- und Juniorenbereich, die auf Nebenplätzen stattfinden. Die Kontrollpflicht bereitet hier nicht nur dem FCM Probleme.
Die am Dienstag verkündeten und ab Mittwoch geltenden neuen Regelungen bedeuten im Übrigen keine Lockerung, sondern eine klare Verschärfung zu dem was noch im Herbst im Sport gegolten hatte. Damals war der Besuch von Amateur-Fußballspielen bzw. Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 999 Zuschauern ohne größere Beschränkungen möglich, lediglich in Ansteh- und Sanitärbereich bestand eine Maskenplicht. Was zudem kaum bekannt ist: Außerhalb der Gastronomie dürfen sich selbst Geimpfte und Genesene nur mit maximal 10 Personen privat treffen.
15. BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUNG
Archivfoto (C) Olaf Schulze
